Qualitätsmerkmale und Geschmacksrichtungen unserer Weine

QbA

Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete, auf dem Weinetikett meist abgekürzt Q.b.A., ist eine Qualitätsweinkategorie, die unter Qualitätswein mit Prädikat (QmP) und über dem Landwein und Tafelwein liegt.  Im Gegensatz zu anderen Qualitätsstufen (z.B. Tafelwein) müssen die Trauben aus einem einzigen der zugelassenen Anbaugebiete stammen.  Die verwendeten Trauben müssen ausschließlich von zugelassenen Rebsorten der Art Vitis vinifera stammen.

Kabinettwein

In der Bundesrepublik Deutschland ist Kabinett ein Prädikatswein der gehobenen Güteklasse, der eine amtliche Prüfungsnummer tragen und bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen muss.  Die Mindestanforderung sind 73° Oechsle.  Im Gegensatz zum Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete ist beim Kabinett keine Chaptalisation* erlaubt.  Ein Kabinett kann trocken oder restsüß sein.

 

* Als Chaptalisieren bezeichnet man eine nach dem französichen Chemiker Jean-Antoine Chaptal (1756-1832) benannte kellertechnische Maßnahme zur Erhöhung des endgültigen Alkoholgehalts von Wein durch Zugabe von Zucker zum Traubensaft oder Most vor bzw. während der Gärung.

 

Spätlese

Spätlese ist ein Prädikat für Qualitätsweine, das heute im deutschsprachigen Raum für Weine mit einem bestimmten Mindest-Mostgewicht (gemessen in Grad Oechsle) verwendet wird.  Das vorgegebene Mindest-Mostgewicht für eine Spätlese variiert in Deutschland von Anbaugebiet zu Anbaugebiet und manchmal sogar innerhalb eines Anbaugebietes von Rebsorte zu Rebsorte.  Die Kategorie Spätlese liegt über Kabinett und unterhalb der Auslese.

 

Trockener Wein

Wein mit einem Restzuckergehalt von maximal 9 g/l, wobei der Säuregehalt höchstens 2 g/l niedriger sein darf.  Klassisch trocken erlaubt nur 4 g/l Restzucker.  Die ehemals für Weine mit einem Restzuckergehalt bis 2 g/l erlaubte Angabe "Für Diabetiker geeignet - nur nach Befragen des Arztes" sind nicht mehr zulässig.  Die Angabe von Analysewerten ist jedoch zulässig.

 

Halbtrockener Wein

Darf maximal 9 bis 18 g/l unvergorenen Zucker enthalten, wobei der Zucker nicht mehr als 10 g/l über dem Säuregehalt liegen darf.  Diese Weine haben eine leichte Restsüße.  Bei hohem Säuregehalt können sie durchaus auch trocken schmecken.  Ist der Säuregehalt niedrig, kann das Gegenteil eintreten und der Wein einen deutlich süßen Geschmack aufweisen.

Lieblicher Wein

Wein mit deutlich süßer Geschmacksausrichtung.  Nach dem deutschen Weingesetz liegt der Restzuckergehalt über dem der halbtrockenen Weine (18 g/l), bis zu 45 g/l Restzucker.

Süßer Wein

Der Geschmack von süßen Weinen wird von Zucker oder anderen süßen Weininhaltsstoffen dominiert.  Das europäische Weingesetz definiert bei süßen Weinen einen Restzuckergehalt von mehr als 45 g/l.